Führerscheingutachten
Die Begutachtung erfolgt auf dem Boden der Fahrerlaubnisverordnung. Für die Klassen A und B reicht ein Sehtest, wenn die Bedingungen erreicht werden. Im anderen Falle wird ein Gutachten benötigt. Bei den Klassen C und D muss in jedem Fall ein Gutachten angefertigt werden.
Tauglichkeitsuntersuchungen für
- das Fliegen
- die Binnenschiffahrt
- u.a.
Bildschirmuntersuchung
Diese Begutachtung erfolgt auf dem Boden der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift G37 (s. auch Bildschirmarbeitsplatzbrille)